Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden: Anleitung und Empfehlung

Dividendenzahlungen sind in jedem Land steuerpflichtig, d.h. für Dividenden aus dem Ausland müssen in dem Emissionsland Steuern bezahlt werden. Diese Steuer wird Quellensteuer genannt und kann in den meisten Fällen rückerstattet werden.

In Deutschland ist die Quellensteuer auf Kapitalerträge die sog. Kapitalertragssteuer. Wenn ein deutsches Unternehmen euch eine Dividende ausbezahlt, wird die Kapitalertragssteuer (ca. 25%) direkt fällig und einbehalten. Ihr bekommt den um die Steuer reduzierten Betrag auf eurem (Verrechnungskonto-) Konto gutgeschrieben. Diesen Abzug der Steuer tritt ebenfalls auf, wenn ihr Dividenden- und auch Zinszahlungen aus einem anderen Land erhaltet. Das jeweilige Emissionsland zieht die Quellensteuer von den Erträgen direkt ab.

Beispiel: Ich besitze 250 Aktien von Novo Nordisk (WKN: A1XA8R). Das Unternehmen aus Dänemark bezahlte im Frühjahr 2017 eine Dividende von 4,60 DDK (Dänische Kronen), d.h. insgesamt 1150 DDK (ca. 153 Euro). Von diesem Betrag zieht der dänische Staat eine Quellensteuer von 27% ab, d.h. 310,5 DDK (41,4 Euro). Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (siehe unten) können 15% Quellensteuer vom dänischen Staat zurückverlangt werden. –> Hier: 18,36 Euro

Im weiteren Verlauf dieses Artikels möchte ich euch beschreiben, in welchen Ländern und wie ihr die bei einer Dividendenauszahlung abgezogene Quellensteuer am einfachsten zurückholen könnt und in welchen Fällen es sich für euch lohnt den Aufwand für die Steuererstattung zu betreiben.


Das Bild zeigt ein weiteres Beispiel für eine Dividendenauszahlung für ein amerikanisches Unternehmen. Die Quellensteuer bei amerikanischen Unternehmen wird glücklicherweise mit der anfallenden deutschen Kapitalertragssteuer verrechnet. Aus diesem Grund muss man sich bei amerikanischen Wertpapieren in der Regel keine Sorgen um die Quellensteuer machen.

Quellensteuer_Dividenden_zurueckholen

Dividendenabrechnung aus meinem Depot bei Comdirect. 15% Quellensteuer bei einem amerikanischen Unternehmen (Apple)

Höhe der anrechenbaren Quellensteuer nach Ländern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet eine Übersicht über die „Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.“ (Quelle: BZSt. Stand: 2017-04-17). In diesem Dokument sind alle Staaten aufgeführt bei denen ihr die ausländische Quellensteuer von dem jeweiligen Finanzamt des Landes zurückfordern könnt.

Bei z.B. den USA wird die Quellensteuer bei manchen Banken (z.B. Comdirect) direkt mit der Kapitalertragssteuer verrechnet. In diesem Fall ist eine Beantragung auf Auszahlung der Quellensteuer zwecklos.

Der Betrag, den ihr zurückfordern könnt, wird folgendermaßen berechnet: Anrechenbare Quellensteuer berechnen

Anrechenbare Quellensteuer [Währung]
= Dividendenbetrag [Währung] * (Quellensteuer [%] – anrechenbare Quellensteuer [%])

z.B. 18,36 Euro = 153 Euro * (27% – 15%)

Quellensteuer zurückerstatten: So ist es am Einfachsten

Es ist möglich die anrechenbare Quellensteuer vom Emissionsland (Hauptsitz des Unternehmens) zurückzuholen. Um eine Auszahlung der Quellensteuer zu erreichen ist es erforderlich das entsprechende Formulare zur Erstattung der einbehaltenen Steuern auszufüllen und an die jeweilige Steuerbehörde zu senden. Die Formulare sind in englischer Beamtensprache geschrieben und nicht einfach zu verstehen. Je nach Betrag, sollte man sich die Frage stellen, ob der Aufwand lohnt. Diese Frage habe ich mir auch gestellt…

Mein Beispiel oben hat gezeigt, dass ich vom dänischen Staat 18,36 Euro zurückfordern kann. Für diesen Betrag ist mir der enorme Aufwand zu hoch, zumal ich den Vorgang jedes Jahr aufs neue durchführen müsste.

Durch Zufall bin ich auf eine Möglichkeit gestoßen, bei der mich meine Bank unterstützt, die anrechenbare Quellensteuer zurückzuholen. Diesen Service bietet die Comdirect Bank an. Es ist möglich der Comdirect Bank eine Vollmacht zu erteilen, dass die Bank anrechenbare Quellensteuer für Dividendenzahlungen für einen zurückfordert.

Da mich der Service näher interessierte habe ich mich bei der Hotline über den Ablauf informiert. Eine sehr freundliche Dame aus der Steuerabteilung half mir sehr weiter:

  • Um den Service in Anspruch zu nehmen, muss man ein Depot bei der Comdirect Bank besitzen.
  • Der Service kann mit dem Formular „Durchführung und Einreichung der DBA-Vollmacht“ beantragt werden. Das Formular ist einfach verständlich und es werden keine komplizierten Angaben benötigt. Es muss in deutsch und in englisch ausgefüllt werden. Das Ausgefüllte Formular muss per Post an Comdirect gesendet werden.
  • Durch die Vollmacht kann die Bank nun in eurem Namen eine Steuererstattung erwirken.
  • Comdirect prüft bei jedem Vorgang, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist eine Rückerstattung zu beantragen, d.h. Bank wird erst ab einer möglichen Rückerstattung von 45 Euro aktiv. Jede Rückerstattung kostet mindestens eine Gebühr von 20 Euro. Da die Bank erst ab 45 Euro aktiv wird, erhaltet ihr bei einem gestarteten Vorgang mindestens 25 Euro.
  • Die Erteilung der Vollmacht ist kein Risiko. Die Bank wird nur aktiv, wenn es sich lohnt. Es fällt keine monatliche oder jährliche Grundgebühr an.
  • Ein Vorgang = eine Dividendenzahlung, d.h. wenn ein Unternehmen mehrmals im Jahr eine Dividende bezahlt, muss für jede Zahlung die Bedingung für den Start des Vorgangs gegeben sein. Die Beträge können nicht einmal im Jahr zusammengefasst beauftragt werden
  • Es gibt keine aktive Benachrichtigung durch Comdirect, dass ein Rückerstattungsverfahren gestartet wurde. Wenn die Bank eine Rückerstattung erwirkt hat, bekommt ihr diese auf euer Konto gutgeschrieben. Es ist aber nicht möglich nachzuschauen, ob ein Vorgang läuft.
  • Die Rückerstattung der anrechenbaren Quellensteuer kann je nach Emissionsland sehr lange Dauern. Ich erhielt die Auskunft, dass es auch schon mal ein Jahr dauern kann. Dies liegt aber an der jeweiligen Steuerbehörde.
  • Auf den jeweiligen Belegen für eine Dividendenzahlung ist vermerkt, welcher Betrag rückerstattet werden kann, d.h. ist dieser größer als 45 Euro startet Comdirect automatisch das Rückerstattungsverfahren.

(Quelle der Informationen: Telefongespräch mit Comdirect)

Fazit: Ich nutze den Service von Comdirect für die Rückerstattung von anrechenbarer Quellensteuer

Ich habe Comdirect die Vollmacht zum Starten von Rückerstattungsverfahren gegeben. Der Service macht auf mich einen sehr guten Eindruck und die Gebühren sind mir den gesparten Aufwand mit den diversen Formularen zur Erstattung der einbehaltenen Steuern wert.

Wie ist eure Erfahrung mit der Rückerstattung von Quellensteuer?